Eine osteopathische Behandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Viele dieser unterstützen die Osteopathie mit einem Zuschuss. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, da es Unterschiede gibt.
Um eine Teilerstattung zu bekommen, brauchen Sie für eine Behandlung ein Empfehlungsschreiben eines Arztes mit einer Diagnose, welches Sie mit der Rechnung zusammen bei Ihrer Kasse einreichen. Durch mein abgeschlossenes Studium und meine Mitgliedschaft im VFO erfülle ich die Voraussetzungen einer Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Durch meine Heilpraktiker-Erlaubnis darf ich jeden Patienten, auch ohne Empfehlungsschreiben, behandeln, da ich nicht durch einen Arzt weisungsgebunden bin.
Privatpatienten oder Patienten mit einer Zusatzversicherung über Heilpraktikerleistungen werden nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker abgerechnet.
Die momentanen Kosten liegen bei ca. 90€ pro Behandlung.

Sie können direkt vor Ort in bar zahlen oder nach Erhalt der Rechnung überweisen.